Welche Beschwerden rasch abgeklärt werden sollten

Starke oder zunehmende Schmerzen, eine deutliche Schwellung, Fieber, Eiteraustritt sowie Schluck- oder Atemprobleme sind Warnzeichen. Bei Atemnot ist der Rettungsdienst zuständig. Auch nach einem Unfall sollte zeitnah eine geeignete Stelle aufgesucht werden.

Was bis zur Untersuchung möglich ist

Die betroffene Seite schonen und starke Hitze oder Kälte vermeiden. Schmerzmittel dürfen nur nach Packungsbeilage und unter Beachtung von Vorerkrankungen, Allergien und Wechselwirkungen eingenommen werden. Sie ersetzen keine Diagnose.

Was Sie nicht selbst versuchen sollten

Kronen oder Provisorien nicht mit Haushaltskleber befestigen und Schwellungen nicht aufstechen. Auch Antibiotika aus früheren Behandlungen sollten nicht ohne aktuelle ärztliche oder zahnärztliche Verordnung eingenommen werden.

Den Notdienst am Aufenthaltsort finden

Nutzen Sie offizielle, tagesaktuelle Notdienstangaben und rufen Sie möglichst vorher an. Halten Sie Medikamentenliste, Informationen zu Vorerkrankungen und vorhandene Befunde bereit. In Baden-Württemberg bietet die KZV BW eine Notdienstsuche.