Einordnung: Dieser Beitrag behandelt die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland. Er macht keine Erstattungszusage für Schweizer Versicherungen.

Welche Prozentwerte ab 2027 vorgesehen sind

Der Grundzuschuss zur Regelversorgung sinkt nach der beschlossenen Reform von 60 auf 50 Prozent. Mit fünf Jahren nachgewiesener Vorsorge sinkt er von 70 auf 60 Prozent, mit zehn Jahren von 75 auf 65 Prozent. Es handelt sich jeweils um Anteile an den durchschnittlichen Kosten der Regelversorgung.

Warum der Eigenanteil nicht pauschal berechnet werden kann

Der Festzuschuss ist befundbezogen. Der tatsächliche Eigenanteil hängt von Befund, gewählter Versorgung, Material, Labor und weiteren Leistungen ab. Eine Reduktion um zehn Prozentpunkte bedeutet daher nicht automatisch, dass jede Endrechnung um genau zehn Prozent steigt.

Bonusheft und Härtefallregelung

Das Bonusheft bleibt wichtig, weil nachgewiesene Vorsorge den Zuschuss weiterhin erhöht. Für Versicherte mit geringem Einkommen bleibt die Härtefallregelung bestehen; bei Anerkennung kann die Regelversorgung weiterhin vollständig abgedeckt werden. Die Entscheidung trifft die Krankenkasse.

Jetzt sinnvoll vorbereiten

Bonusheft und vorhandene Unterlagen prüfen, geplante Versorgung verständlich erklären lassen und den Heil- und Kostenplan rechtzeitig bei der Krankenkasse einreichen. Eine medizinisch notwendige Behandlung sollte nicht allein wegen eines Stichtags überstürzt oder verschoben werden.

Stand: 4. August 2026. Maßgeblich sind die endgültige Gesetzesfassung, der konkrete Versicherungsfall und die Entscheidung der Krankenkasse.